23.01.2008 - Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Entfernungspauschale
Karlsruhe muss über Abschaffung der Pendlerpauschale entscheiden
Zu den heute bekannt gegebenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs betreffend die Abschaffung der Pendlerpauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist.
Der Bundesfinanzhof legt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung daher dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Die Letztentscheidung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Dort sind ebenfalls bereits die Vorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlands zu dieser Frage anhängig.
Was rat das Bundesfinanzministerium den Bürgern in Sachen Pendlerpauschale?
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab 1.1.2007 nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Deutschland richtet sich damit - wie viele andere europäische Staaten auch - nach dem so genannten "Werkstorprinzip".
Dass dies nicht nur auf Begeisterung stößt, war uns klar - aber eine Regierung, die sich nur nach Umfragen richtet, verliert sich in Beliebigkeit und kann das Ziel der Konsolidierung, das wir doch alle für richtig halten, nicht erreichen.
... im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Eintragung eines Freibetrages
auf der Lohnsteuerkarte
Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat mit Beschluss vom 2. März 2007 - 7 V 21/07 - in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erneut zur einschränkenden Neuregelung der sog. Pendlerpauschale Stellung genommen.
27.02.2007 - Ist die Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Niedersächsisches FG hält Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hält die Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb mit Beschluss vom 27. Februar. 2007 - Az. 8 K 549/06 - ein anhängiges Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen.
07.07.2006 - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch, das vom Finanzamt anerkannt werden soll, muss bestimmte Mindestbedingungen erfüllen.
Was dem Gesetzgeber nicht ganz so wichtig ist, damit hat sich der Bundesfinanzhof bereits ausgiebig auseinandergesetzt: