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Neuigkeiten
07.07.2006 - Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen | 07.07.2006 - Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen |
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Um das Fahrtenbuch gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, muss dieses den Ansprüchen der Festlegungen des Bundesministerium
der Finanzen (BMF) vom 7. Juli 2006 genügen.
Da das Fahrtenbuch meist von Hand geführt wird, können die Aufzeichnungen teilweise unvollständig oder ungenau sein und damit die Auflagen nur schwer zu erfüllen. Zusätzlich bedeutet die Führung eines korrekten Fahrtbuches einen erhöhten Zeitaufwand aller betroffenen Mitarbeiter. Aus diesem Grund wurde RoadRunner24 entwickelt!! RoadRunner24 zeichnet alle notwendigen Informationen, wie z.B. Datum, Uhrzeit, Fahrer, Kilometerstand bei Fahrtbeginn / Fahrtende, gefahrene Kilometer, Privat oder Dienstfahrt, sowie Start- und Zielort anhand der geografischen Koordinaten automatisch auf. Die per GPS ermittelten Daten werden manipulationssicher gespeichert. Die aufgezeichneten Informationen können jederzeit einfach ausgedruckt und an das Finanzamt versendet werden. Alternativ kann das Fahrtenbuch auch als als verschlüsselte Datei im XML-Beschreibungsstandard nach den Anforderungen der GdPDU direkt an das Finanzamt ausgegeben werden. Denn, nach den Grundsätzen der GdPDU müssen alle steuerlich relevanten Daten, die in digitaler Form geführt werden, auch in ditigaler Form zur Prüfung bereit gestellt werden. Im Schreiben vom 07.07.06 wurde das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095) geändert in folgendem Punkt: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG - Neu: Begrenzung der Anwendung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden; Neu: Nachweispflichten Link zum BMF: BMF-Schreiben vom 7. Juli 2006 - IV B 2 - S 2177 - 44/06 - / - IV A 5 - S 7206 - 7/06 - Schreiben des BFM vom 07.07.2006 als PDF |
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