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07.07.2006 - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch PDF Drucken E-Mail
Ein Fahrtenbuch, das vom Finanzamt anerkannt werden soll, muss bestimmte Mindestbedingungen erfüllen. Was dem Gesetzgeber nicht ganz so wichtig ist, damit hat sich der Bundesfinanzhof bereits ausgiebig auseinandergesetzt: Die Definition und Auslegung des Begriffes "Fahrtenbuch" - und welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind 9. November 2005 - VI R 27/05 / 16. November 2005 - VI R 64/04 / 16. März 2006 - VI R 87/04).

Die wichtigsten Anforderungen sind hier:

  • Lose Notizzettel reichen nicht aus.
  • Die Führung muss zeitnah und fortlaufend erfolgen.
  • Zur Verhinderung von Manipulationen ist eine geschlossene Form der Aufzeichnung erforderlich, so dass Änderungen, Streichungen und Ergänzungen erkennbar sind.
  • Ausdrucke aus Tabellenkalkulationsprogrammen sind nicht ordnungsgemäß.
  • Zwingend bei beruflichen Reisen sind die Angaben: Datum, Reiseziel, aufgesuchter Kunde/Geschäftspartner bzw. Gegenstand der dienstlichen Verrichtung sowie bei Abschluss der Fahrt der erreichte Gesamtkilometerstand.
  • Ein Verweis auf andere Unterlagen ist unzulässig. Die Angaben sind im Fahrtenbuch zu machen.


  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierauf am 7. Juli 2006 Festlegungen zum Thema Fahrtenbuch getroffen, die als Vorgabe für das Führen eines Fahrtenbuches herangezogen werden können.

    Link zum BMF: BMF-Schreiben vom 7. Juli 2006 - IV B 2 - S 2177 - 44/06 - / - IV A 5 - S 7206 - 7/06 - Schreiben des BFM vom 07.07.2006 als PDF
     
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