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07.07.2006 - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch |
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Ein Fahrtenbuch, das vom Finanzamt anerkannt werden soll, muss bestimmte Mindestbedingungen erfüllen.
Was dem Gesetzgeber nicht ganz so wichtig ist, damit hat sich der Bundesfinanzhof bereits ausgiebig auseinandergesetzt:
Die Definition und Auslegung des Begriffes "Fahrtenbuch" - und welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind
9. November 2005 - VI R 27/05 / 16. November 2005 - VI R 64/04 / 16. März 2006 - VI R 87/04).
Die wichtigsten Anforderungen sind hier:
Lose Notizzettel reichen nicht aus.
Die Führung muss zeitnah und fortlaufend erfolgen.
Zur Verhinderung von Manipulationen ist eine geschlossene Form der Aufzeichnung erforderlich, so dass Änderungen, Streichungen und Ergänzungen erkennbar sind.
Ausdrucke aus Tabellenkalkulationsprogrammen sind nicht ordnungsgemäß.
Zwingend bei beruflichen Reisen sind die Angaben: Datum, Reiseziel, aufgesuchter Kunde/Geschäftspartner bzw. Gegenstand der dienstlichen Verrichtung sowie bei Abschluss der Fahrt der erreichte Gesamtkilometerstand.
Ein Verweis auf andere Unterlagen ist unzulässig. Die Angaben sind im Fahrtenbuch zu machen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierauf am 7. Juli 2006 Festlegungen zum Thema Fahrtenbuch getroffen, die als Vorgabe für das Führen eines Fahrtenbuches herangezogen werden können.
Link zum BMF: BMF-Schreiben vom 7. Juli 2006 - IV B 2 - S 2177 - 44/06 - / - IV A 5 - S 7206 - 7/06 -
Schreiben des BFM vom 07.07.2006 als PDF
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