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01.01.2006 - 1 % Regelung wird eingeschränkt PDF Drucken E-Mail

Mit der „1%-Regelung“ findet eine pauschale Versteuerung eines auch privat genutzten Firmenwagens statt. In diesem Fall wird ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs (einschließlich aller Extras) als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich werden 0,03 % mal Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte mal Listenpreis als geldwerter Vorteil angesetzt.

Als Alternative zur „1%-Regelung“ lässt sich durch Führen eines Fahrtenbuches der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung ermitteln und dieser Anteil zur steuerlichen Berücksichtigung heranziehen.

Seit dem 1. Januar 2006 ist die „Ein-Prozent-Regelung“ nur noch für Fahrzeuge anwendbar, die zu mindestens 50 % betrieblich genutzt werden. Zur betrieblichen Nutzung zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Im Zweifelsfall muss dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.
 
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