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Ist RoadRunner24 offiziell von den Finanzbehörden abgenommen? PDF Drucken E-Mail

Da es keine zentrale Stelle zur Abnahme einer Fahrtenbuchsoftware gibt, sind derzeit Antragsverfahren zunächst bei den Finanzbehörden der Bundesländer Thüringen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen angestrengt, aus welchen wir eine Konformitätserklärung für RoadRunner24 erwarten.

Da RoadRunner24 die im Schreiben des BMF (Bundesministerium für Finanzen) vom 21.01.2002 genannten Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher vollumfänglich entspricht, kann bereits jetzt festgestellt werden, daß die Voraussetzungen für Ihre Rechts- und Steuersicherheit geschaffen sind.

Revisionssicherheit durch unveränderbare Datenabstellung!:

Seit Beginn der Entwicklung von RoadRunner24 haben wir den Schwerpunkt auf die Ansprüche der Finanzbehörden auf "Unveränderbarkeit" berücksichtigt. Nachträgliche Änderungen der gefahrenen Touren sind gänzlich ausgeschlossen - die Original-Datei bleibt verschlüsselt in ihrer Ursprungsform bestehen. Unser Verschlüsselungsverfahren wird bereits langjährig in anderen Bereichen eingesetzt (Eichfähiger Alibispeicher von Waagen) und ist in diesem Zusammenhang bereits als rechts- und revisionssicher durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt)anerkannt.

Bis zur endgültigen Abnahme von RoadRunner24 durch die Finanzbehörden haben wir für Sie eine Herstellererklärung erstellt, welche die Revisionssicherheit bestätigt.

Ein Gutachten unseres Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers bestätigt ebenfalls, daß RoadRunner24 den gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen vollumfänglich entspricht. Das vollständige Gutachten erhalten Sie gerne auf Anfrage bei unserem Support-Team.
 
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